Die Stadt Lörrach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Beteiligungsplattform zusammen.loerrach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Fotos von Teilnehmenden
Bei den Fotos von Teilnehmenden auf der Website werden keine Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Datenmengen wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet. Eine Bereitstellung durch die User selbst kann in der nötigen Qualität ebenfalls nicht sichergestellt werden.
Videos
Die auf der Website eingebunden Videos verfügen nicht über Untertitel.
Gebärdensprachenvideo
Die Website hat kein Gebärdensprachenvideo.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2020 erstellt.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten Stellen aufgrund einer eigenen Bewertung durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2020 überprüft.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website oder der mobilen Anwendung aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Stadtverwaltung Lörrach
Luisenstraße 16
79539 Lörrach
4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Lörrach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Lörrach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier:
Behindertenbeauftragter Dirk Furtwängler
Geschäftsstelle des Behindertenbeirats
Luisenstr. 16
79539 Lörrach
Telefon: 07621 / 16 25 54
E-Mail: dirk.furtwaengler@gmx.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.